Allgemeine Fragen
Muss ich etwas für die Begleitung / Beratung bezahlen?
- Unsere Angebote zur Sterbebegleitung, Trauerbegleitung und Beratung sind kostenfrei.
- Für ein Informationsgespräch zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung wird ein Unkostenbeitrag erhoben. Er beträgt derzeit 20,- Euro.
- Für die Freizeit für trauernde Kinder und Jugendliche wird ein Unkostenbeitrag erhoben, dieser richtet sich nach dem Veranstaltungsort.
Wie kann ich den Hospizverein unterstützen?
- Sie können bei uns ehrenamtlich mitarbeiten. Dafür werden Sie geschult, erst an der Hospizakademie auf Ihre eigenen Kosten, danach werden Sie individuell auf die Mitarbeit in der Hospizarbeit im Bamberger Hospizverein vorbereitet, auf Kosten des Vereins.
- Sie können uns finanziell unterstützen – der Hospizverein Bamberg e.V. ist spendenfinanziert und ist auf Zuwendungen angewiesen.
- Sie können uns als Mitglied unterstützen, indem Sie Ihren Mitgliedsbeitrag bezahlen, sich für unsere Arbeit interessieren, und anderen von unserer Hospizarbeit erzählen.
Sterbebeleitung
Mein Mann hat eine Krebsdiagnose bekommen. Wir sind beide dennoch selbstständig und mobil. Kann der Hospizverein trotzdem zu uns kommen?
Nachdem sie mit uns Kontakt aufgenommen haben, wird sie zunächst jemand vom Hospizverein (Einsatzleitung) besuchen. Dann können sie gemeinsam besprechen, was sie bewegt und vielleicht besorgt. Gemeinsam finden wir heraus, was die beste Unterstützung für sie ist. Sie entscheiden mit der Einsatzleitung, ob und wann die hospizliche Begleitung beginnt oder sie besprechen, welche anderen Hilfen noch möglich sind. Wir vom Hospizverein empfehlen: trauen sie sich, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Was bedeutet Begleitung durch den Hospizverein?
Die Angebote des Hospizvereins sind vielfältig. Das Ziel ist es, schwerstkranke, sterbende und trauernde Menschen zu entlasten. Die Unterstützung soll an den individuellen Bedürfnissen orientiert sein. Das kann bedeuten, dass der/die Begleiter*in des Hospizvereins zu ihnen kommt, um ihnen im Alltag hilfreich zu sein (erzählen, vorlesen, kleine Besorgungen machen, Spaziergänge unternehmen u. ä., um Ihnen zuzuhören - was sie bewegt oder vielleicht besorgt, um "am Bett" zu sein, wenn es gebraucht wird oder schwierige Situationen mit ihnen zu tragen und auszuhalten, damit sie nicht alleine bleiben.
Die Unterstützung können auch alle Menschen, die zu ihnen gehören, erhalten. Wie oft sie durch den Hospizverein besucht werden können, sprechen wir in einem ersten Gespräch zu Beginn der Begleitung mit ihnen ab.
Zuerst müssen sie mit uns Kontakt aufnehmen. Dann wird überlegt, welches Angebot in ihrer momentanen Lebenssituation das passende ist. Im Hospizverein gibt es neben geschulten Hospizbegleiter*innen für Erwachsene und Kinder auch ausgebildete Trauerbegleiter*innen, Trauerbegleiter*innen für Kinder und Jugendliche, wie auch Berater*innen zur psychosozialen Beratung, palliativen Pflegeberatung und für Informationsgespräche für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Meine Frau befindet sich derzeit in der Klinik. Ich kann sie nicht so oft besuchen, da ich die Klinik nur schwer erreichen kann. Wie können sie mir helfen?
Die Begleiter*innen des Hospizvereins können ihre Frau in der Klinik besuchen, wenn sie damit einverstanden ist. Gemeinsam können sie auch planen, ob der/die Hospizbegleiter*in sie unterstützt, um in die Klinik zu gelangen. Nehmen sie mit uns Kontakt auf. Dann wird ein erstes Gespräch mit ihnen geplant, um die passende Begleitung zu organisieren.
Mein Mann hat eine Demenz-Erkrankung, er ist körperlich soweit fit bzw. mobil. Können Sie vom Hospizverein trotzdem begleiten?
Auch wenn der Hospizverein in erster Linie Sterbebegleitungen macht, muss zunächst die Situation vor Ort angeschaut werden. Es wird sie dazu jemand vom Hospizverein (Einsatzleitung) besuchen, nachdem sie mit uns Kontakt aufgenommen haben. Es kann geplant werden, ob wir sie punktuell entlasten können. Wichtig wäre, dass ihr Mann frühzeitig Begleiter*innen kennenlernt, zu welchen er Vertrauen fassen kann. Die Begleitung kann dann in „guten Zeiten“ in größeren Abständen geplant oder sogar ausgesetzt werden und in Zeiten, „wo es schwer wird“, haben sie dann einfacher die Möglichkeit, eine individuelle Unterstützung mit der ihnen bekannten Begleitperson abzustimmen.
Meine Mutter ist im Pflegeheim, ich bin nicht in der Stadt und kann sie deshalb nicht so oft besuchen. Können sie vom Hospizverein zu meiner Mutter in die Pflege- und Betreuungseinrichtung gehen?
Wir sind ein ambulanter Hospizdienst. Das bedeutet, die Begleiter*innen besuchen die Menschen überall dort, wo sie sich befinden, so auch in Pflege- und Betreuungseinrichtungen, wenn es gebraucht wird. Wir werden eine passende Unterstützung mit ihnen absprechen, nachdem sie Kontakt mit uns aufgenommen haben.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Ist mein Mann nicht automatisch befugt, sich um meine Angelegenheiten zu kümmern, wenn ich dies eines Tages nicht mehr tun kann?
Nein. Der Ehepartner hat nicht automatisch ein gesetzlicher Vertretungsrecht. Dies haben nur Eltern für ihre minderjährigen Kinder. Seit Anfang 2023 gibt es jedoch das Ehegattenvertretungsrecht, das allerdings nur für die Gesundheitssorge und auch nur für sechs Monate gilt. Das Ehegattenvertretungsrecht ist also kein Ersatz für eine Vorsorgevollmacht.
Werde ich mit einer Patientenverfügung auch noch behandelt, wenn ich akut erkranke oder verunfalle?
Ja. Die Patientenverfügung greift nur in Behandlungssituationen, die explizit in der Patientenverfügung aufgeführt sind.
Muss der Arzt sich an eine Patientenverfügung halten?
Ja, sofern der Wille des Patienten in Bezug auf die ärztlichen Maßnahmen eindeutig ist.
Wozu brauche ich eigentlich noch eine Vorsorgevollmacht, wenn ich doch eine Patientenverfügung habe?
Mit einer Vorsorgevollmacht können sie einer oder mehreren Personen ihre rechtsgeschäftliche Vertretung übergeben. Damit können diese Personen für sie handeln, wenn sie dies im Falle einer Erkrankung nicht selbst tun können.
Wo bewahre ich meine Patientenverfügung und meine Vorsorgevollmacht auf?
Bei ihren persönlichen Dokumenten zu Hause. Sie informieren jedoch unbedingt ihre Verwandten bzw. Vertrauenspersonen, wo sie zu finden sind.