Zum Inhalt springen
Broschüre aus dem Beck Verlag

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht


Ist mein Mann nicht automatisch befugt, sich um meine Angelegenheiten zu kümmern, wenn ich dies eines Tages nicht mehr tun kann?
Nein! Der Ehepartner hat nicht automatisch ein gesetzlicher Vertretungsrecht! Dies haben nur Eltern für ihre minderjährigen Kinder. Seit Anfang 2023 gibt es jedoch das Ehegattenvertretungsrecht, das allerdings nur für die Gesundheitssorge und auch nur für sechs Monate gilt. Das Ehegattenvertretungsrecht ist also kein Ersatz für eine Vorsorgevollmacht.

Werde ich mit einer Patientenverfügung auch noch behandelt, wenn ich akut erkranke oder verunfalle?

Ja. Die Patientenverfügung greift nur in Behandlungssituationen, die explizit in der Patientenverfügung aufgeführt sind.

Muss der Arzt sich an eine Patientenverfügung halten?

Ja, sofern der Wille des Patienten in Bezug auf die ärztlichen Maßnahmen eindeutig ist.

Wozu brauche ich eigentlich noch eine Vorsorgevollmacht, wenn ich doch eine Patientenverfügung habe?

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie einer oder mehreren Personen ihre rechtsgeschäftliche Vertretung übergeben. Damit können diese Personen für sie handeln, wenn sie dies im Falle einer Erkrankung nicht selbst tun können.

Wo bewahre ich meine Patientenverfügung und meine Vorsorgevollmacht auf?

Bei ihren persönlichen Dokumenten zu Hause. Sie informieren jedoch ihre Verwandten bzw. Vertrauenspersonen, wo sie zu finden sind.